BAG meldet 23 neue Fälle, Bundesrat verlängert Sonderregeln bei Asylverfahren – die neusten Entwicklungen zum Coronavirus in der Schweiz Bisher sind in der Schweiz laut Angaben der Kantone 31?090 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden, 1939 Infizierte sind gestorben. NZZ-Redaktion Aktualisiert 14.06.2020, 20.08 Uhr Drucken Teilen Die neusten Entwicklungen Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldet in der Schweiz und in Liechtenstein innerhalb eines Tages 23 Neuansteckungen. Damit gab es bisher 31?117 laborbestätigte Covid-19-Fälle, wie das BAG am Sonntag (14. 6.) mitteilte. Die Fallzahlen unterliegen einer wöchentlichen Schwankung mit tieferen Zahlen am Wochenende. Am Samstag wurden 31, am Freitag 19, am Donnerstag 33 und am Mittwoch 23 neue Fälle gemeldet. Die Zahlen, welche die Kantone vermelden, weichen leicht von jenen des BAG ab. Der Bundesrat verlängert die Corona-Sonderregeln bei Asylverfahren bis Anfang Oktober. Das hat die Regierung am Freitag (12. 6.) beschlossen. Damit das Asylsystem auch in Zeiten der Corona-Krise aufrechterhalten werden kann, hat der Bundesrat bereits Anfang April verschiedene Massnahmen getroffen. Dazu gehören unter anderem Anhörungen per Video- oder Telefonkonnferenz und längere Rekursfristen. Zunächst waren die Schutzmassnahmen auf drei Monate bis Anfang Juli befristet. Der Bundesrat will Zivilschützern, die während der Corona-Krise im Einsatz waren, die Differenz zwischen dem Lohn und der EO-Entschädigung teilweise ausgleichen. Dieselbe Regelung gilt bereits für Armeeangehörige, die wegen der Pandemie für den Assistenzdienst aufgeboten worden sind. Für Zivilschützer gilt die Rückzahlung teilweise. Lohneinbussen werden für seit dem 21. März und bis Ende Juni geleistete Einsätze ausgeglichen. In Anlehnung an die Armee gilt die Regelung erst ab dem 20. geleisteten Diensttag und wenn der Dienst nicht freiwillig geleistet wird. Alle Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb der Schweiz finden Sie hier. Inhaltsverzeichnis Wie viele Infizierte und Todesfälle gibt es? Wie sehen die Massnahmen zur Lockerung aus? Welche Grenzen sind offen? Wie steht es um Corona-Tests? Welche Einschränkungen gibt es im öffentlichen und internationalen Verkehr? Was sind die Folgen für Grossveranstaltungen? Was bedeutet die Corona-Krise für den Schulbetrieb? Was bedeutet die Pandemie für die Schweizer Wirtschaft? Wie kann man sich schützen? Coronavirus, Covid-19, Sars-CoV-2 – was bedeuten die verschiedenen Bezeichnungen? Wie viele Infizierte und Todesfälle gibt es? Bis 14.?Juni sind laut offiziellen Angaben der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein 31?090 Fälle gemeldet worden. Mindestens 1939 Erkrankte sind bisher im Zusammenhang mit dem Virus verstorben. 224 Personen sind zurzeit hospitalisiert. Der Trend der täglichen Neuinfektionen ist rückläufig. Im Kanton Zürich sind bisher 3647 Personen positiv getestet worden. 130 infizierte Personen sind gestorben (Stand 12.?6.). Die Angaben zu infizierten und verstorbenen Coronavirus-Patienten variieren je nach Quelle. Die NZZ bezieht sich grundsätzlich auf die Informationen der Kantone. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldet am Sonntag (14.?6.) 31?117 Infizierte, 23 mehr als am Vortag, und 1677 Tote. Wie sehen die Massnahmen zur Lockerung aus? Der Bundesrat hatte die Situation in der Schweiz seit dem 16.?März als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz eingestuft. Damit erliess er Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie den Kantonen. Am 27.?Mai gab er deren Ende bekannt: Ab dem 19.?Juni gilt wieder die «besondere Lage». Damit gibt es folgende Lockerungen: Beim Versammlungsverbot im öffentlichen Raum ist die Obergrenze am 30.?Mai auf 30 statt 5 Personen erhöht worden. Demonstrationen sind davon seit 19.?Mai ausgenommen. Auch Mitglieder kleinerer Gruppen müssen einen Abstand von mindestens zwei Metern zueinander einhalten. Wer an Menschenansammlungen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum teilnimmt, riskiert eine Busse von bis zu 100 Franken. Bezüglich der Abstandsempfehlung von zwei Metern hat der Bundesrat die zuvor geltende Busse abgeschafft. Seit Pfingstsamstag gilt diesbezüglich die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind seit 6.?Juni wieder erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich wieder erlaubt. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz bleiben voraussichtlich bis am 6.?Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten seit dem 6.?Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Die Super League wird ab dem 19. Juni mit Geisterspielen fortgesetzt. Seit dem 6.?Juni können Bergbahnen, Campingplätze, Zoos und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kasinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Auch Erotikbetriebe und Prostituierte dürfen wieder ran. In Restaurants ist seit dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtklubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen, und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich. Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist seit dem 6.?Juni wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können den Unterricht flexibel gestalten und die Mög1lichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen. Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum sind mit entsprechendem Schutzkonzept seit dem 1.?Juni wieder zulässig. Gottesdienste können seit dem 28.?Mai wieder stattfinden. Die Glaubensgemeinschaften mussten dazu Schutzkonzepte erarbeiten. Eine allgemeine Maskentragpflicht gibt es weiterhin nicht. Der Bund lieferte jedoch Ende April 14 Tage lang täglich eine Million Hygienemasken an führende Detailhändler, um die Versorgung mit Masken zu unterstützen. Die aktuellen Massnahmen im Detail Weitergehende Massnahmen wurden seit dem 26.?April schrittweise gelockert. Der Bundesrat hat dazu einen Fahrplan in drei Etappen vorgelegt. Wie die Schweiz zurück zur Normalität findet Wie die Schweiz zurück zur Normalität findet Stand: 5. 6. 2020 Quelle: bundesrätliche Pressekonferenzen NZZ / jok. Was die gelockerten Vorschriften im Einzelnen bedeuten, können Sie hier nachlesen. Welche Grenzen sind offen? Ab dem 15. Juni sind die Grenzen für die EU- und Efta-Staaten sowie Grossbritannien wieder offen. Zuvor waren sie bereits für Deutschland, Frankreich und Österreich geöffnet worden. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat alle Schengen-Staaten von der Liste der Risikoländer gestrichen. Die Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums werden aufgehoben, womit wieder die volle Personenfreizügigkeit gilt. Italien hat seine Grenze zur Schweiz bereits am 3. Juni einseitig geöffnet. Im Bild: der Grenzübergang bei Chiasso. Italien hat seine Grenze zur Schweiz bereits am 3. Juni einseitig geöffnet. Im Bild: der Grenzübergang bei Chiasso. Alessandro Crinari / Keystone Schweizerinnen und Schweizer dürfen nun wieder zum Einkaufen über die Grenze. Sämtliche Grenzübergänge sind offen. Risikobasierte Kontrollen gibt es weiterhin, um Schmuggel und Kriminalität zu verhindern, wie der Bundesrat schreibt. Eine Ausnahme gilt für Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, Zypern und Grossbritannien: Diese sechs Länder, die nicht zum Schengen-Raum gehören, bleiben vorerst auf der Liste der Risikostaaten. Für Drittstaaten-Angehörige aus diesen Ländern bleibt die Einreise in die Schweiz weiterhin eingeschränkt. In die Schweiz einreisen können freizügigkeitsberechtigte Personen und damit auch Bürger der sechs Staaten und ihre Familienangehörigen - egal welche Nationalität sie haben. Drittstaatenangehörige aus diesen Ländern dürfen für bis zu neunzig Tage einreisen, wenn sie von einem Unternehmen mit Sitz in den sechs Staaten entsandt werden. Wann die Schweizer Grenzen auch für Menschen aus Drittstaaten wieder offen sind, steht noch nicht fest. Der Bundesrat will den Entscheid in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten treffen. Zuvor hatte die Schweiz ihre Grenze für Risikoländer und -gebiete im März geschlossen. Dazu zählten alle Länder mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein. Die Einreise war nur noch Schweizern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Grenzgängern erlaubt. Wie steht es um Corona-Tests? Der Bund hat ein Konzept für die sogenannte Eindämmungsphase vorgelegt. Sie soll beginnen, sobald die Zahl der Neuansteckungen genügend gesunken ist. Alle Kantone sollen dann die Übertragungsketten wieder flächendeckend zurückverfolgen (Contact-Tracing). Alle Personen mit Symptomen sollen sich testen lassen können und nicht nur wie bisher die besonders gefährdeten oder hospitalisierten. Positiv getestete Personen werden isoliert und Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt. Der Bevölkerung wird zudem eine App zur Verfügung gestellt, die ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe zu Infizierten gestanden sind. Die Betroffenen können sich anschliessend über die Infoline des BAG beraten lassen. Der Gebrauch der App ist freiwillig und kostenlos, die eigenen Daten sind allein für die Benutzer einsehbar, und es werden laut Bundesrat keine Personendaten oder Ortsangaben genutzt. Die «Swiss PT-App» soll im Juni breit eingeführt werden. Was Sie zur Tracing-App wissen müssen Welche Einschränkungen gibt es im öffentlichen und internationalen Verkehr? SBB, Postauto und regionale Verkehrsbetriebe fahren wieder nach dem normalen Fahrplan. Ab dem 6. und 8.?Juni werden auch einzelne touristische Linien und Wochenend-Nachtbusse, die derzeit noch stillstehen, wieder fahren. Dazu zählen auch Panoramazüge, Bergbahnen und Schiffe. Auch Gruppen können dann wie gewohnt Reservationen vornehmen, zudem verkehren Speisewagen, und Gepäck kann wieder aufgegeben werden. Die SBB und Postauto empfehlen das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Verkehr «dringend», falls der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Trotz Lockerungen gilt es weiterhin, den Abstand von 2 Metern zu wahren. Die Schutzkonzepte von Geschäften sehen oftmals Markierungen zum Einhalten der Abstände vor. Trotz Lockerungen gilt es weiterhin, den Abstand von 2 Metern zu wahren. Die Schutzkonzepte von Geschäften sehen oftmals Markierungen zum Einhalten der Abstände vor. Christian Beutler / Keystone Auch der Flughafen Zürich bereitet sich darauf vor, nach den Grenzöffnungen Mitte Juni wieder mehr Passagiere abzufertigen. Eine Maskenpflicht gibt es nicht, die Betreiber raten jedoch zum Tragen, besonders, wenn ein enger Kontakt nicht vermieden werden kann. Vor gewissen Flügen wird den Reisenden die Temperatur gemessen. Zum Höhepunkt der Pandemie war der internationale Flugverkehr beinahe zum Stillstand gekommen. Das führte beim Flughafen Zürich im März zum grössten Einbruch bei den Passagierzahlen seit Jahrzehnten. Die Swiss hatte auf einen Minimalflugplan mit einem Langstreckenflugzeug und fünf Kurzstreckenmaschinen umgestellt. Nun sollen ab Zürich und Genf pro Woche wieder bis zu 190 Flüge an 41 europäische Ziele durchgeführt werden. Damit erhöht die Swiss auf bis zu 20 Prozent ihres ursprünglichen Flugangebots. Im Herbst sollen mit etwa einem Drittel der Kapazitäten rund 85 Prozent aller Destinationen, welche vor der Corona-Krise bedient wurden, wieder angeflogen werden. Was sind die Folgen für Grossveranstaltungen? Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten. Damit will der Bundesrat Planungssicherheit schaffen. Ab dem 6.?Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Was bedeutet die Corona-Krise für den Schulbetrieb? Nach dem Verbot für Präsenzunterricht haben viele Primar- und Sekundarschulen am 11.?Mai den Betrieb vor Ort wieder aufgenommen. Dafür hat der Bund zusammen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Schutzkonzepte festgelegt. Die Schulen erhalten die Möglichkeit, den Unterricht im Klassenzimmer flexibel zu gestalten, wie es heisst. In den Schulen muss sichergestellt werden, dass das Risiko einer Ansteckung für Kinder und Jugendliche sowie Lehrpersonen auf ein Minimum reduziert wird. Kantone, in denen die obligatorischen Schulen noch länger geschlossen bleiben, müssen für die Schülerinnen und Schüler weiterhin Fernunterricht anbieten. An den Zürcher Volksschulen wird seit dem 11. Mai in Halbklassen unterrichtet, seit dem 8. Juni gilt wieder Vollbetrieb. An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen ist der Präsenzunterricht seit dem 8. Juni wieder erlaubt. Seit dem 11.?Mai durften zunächst wieder Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen abgehalten werden. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können den Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen. Schulfeste, Ausflüge und Lager dürfen an Schulen im Kanton Zürich wieder durchgeführt werden, wobei jedoch die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin gelten. Gymnasien können dieses Jahr auf eine schriftliche Maturaprüfung verzichten. Schon im Vorfeld hatten einige Kantone angekündigt, nicht nur auf mündliche, sondern auch auf schriftliche Abschlussprüfungen zu verzichten, falls das möglich sein wird. Andere Kantone bereiten sich auf schriftliche Prüfungen vor. Wo keine Abschlussprüfung gemacht wird, gilt die Erfahrungsnote. Die 15?000 kaufmännischen Lernenden, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen, müssen nicht zu einer praktischen Prüfung antreten. Stattdessen entscheiden nur noch die Erfahrungsnoten. Was bedeutet die Pandemie für die Schweizer Wirtschaft? Die Wirtschaft wird schwer getroffen. Der Produktionsausfall beträgt laut Bundesrat schätzungsweise 25 Prozent. Die Arbeitslosenquote stieg im April von 2,9 auf 3,3 Prozent – der höchste Wert seit Frühling 2017. Experten schätzen, dass die Arbeitslosigkeit noch bis auf 7 Prozent steigen könnte. Das Seco, die UBS und die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) sehen die Schweiz in einer tiefen Rezession. Die Ökonomen der Grossbank erwarten für das laufende Jahr einen Einbruch des Bruttoinlandprodukts (BIP) um 4,6 Prozent, die KOF schätzt diesen auf 5,5 Prozent. Im nächsten Jahr dürfte sich die Schweizer Wirtschaft laut KOF jedoch bereits wieder um 5,4 Prozent erholen. Das Seco rechnet 2020 mit einen Rückgang des BIP von 6,7 Prozent. 2020 sei ein Rezessionsjahr mit dem stärksten Rückgang seit der Ölkrise von 1973. Betroffen seien sowohl Import- als auch Exportbranchen. Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen Konkurse und den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Dafür stellt er 40 Milliarden Franken für Überbrückungskredite zur Verfügung. Damit soll die Liquidität von Unternehmen, insbesondere von KMU, gesichert werden. Der Bund sichert Kredite bis 500?000 Franken zu 100 Prozent und Kredite zwischen 500?000 und 20 Millionen Franken zu 85 Prozent ab. Bis am 15.?Mai haben rund 123?000 Unternehmen in der Schweiz Covid-19-Kredite ausbezahlt erhalten. Davon besteht in 36 Fällen der Verdacht auf Missbrauch, wie Erik Jakob vom Seco erklärte. Bei 9 weiteren Fällen habe sich der Verdacht nicht erhärtet. So gelangt ein Unternehmen an einen Kredit. Mieter und Vermieter warten weiter auf ein klares Signal aus Bundesbern, was den Umgang mit Mieten für geschlossene Geschäfte betrifft. Das Parlament hat sich an der dreitägigen ausserordentlichen Session in dieser Frage nicht einigen können. Die Wahrscheinlichkeit steigt jedoch, dass das Parlament in der Juni-Session eine Motion zugunsten von Geschäftsmietern verabschiedet, die vom Shutdown betroffen sind. Diese sieht vor, dass Betreiber von Restaurants und anderen zwangsgeschlossenen Betrieben ihrem Vermieter für die Zeit des Shutdowns nur 40 Prozent der Miete schulden. Diese Regelung gilt für Betriebe mit Monatsmieten bis zu 20?000 Franken, wobei ab 15?000 Franken Monatsmiete die Möglichkeit besteht, von der Regelung abzusehen. Geplant ist weiter ein Härtefallfonds für Vermieter (20 Millionen Franken), zudem sollen bereits getroffene private Vereinbarungen ihre Gültigkeit behalten. Der Nationalrat hat der Motion in der Juni-Session bereits zugestimmt. Nimmt der Ständerat die Motion ebenfalls an, gilt das Anliegen als überwiesen. Ausgeschlossen ist eine verlängerte Nachfrist für Mieten. Der Ständerat hat in der Sondersession eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die eine Verlängerung des vom Bundesrat beschlossenen Notrechts bis zum 13.?September vorgesehen hatte. Der Bundesrat hatte Ende März beschlossen, dass der Vermieter für Mieten, die bis am 31.?Mai fällig werden, für die Zahlung 90 statt nur 30 Tage Nachfrist setzen muss. Die Luftfahrt will der Bundesrat mit rund 1,9 Milliarden Franken unterstützen. Konkret sollen die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss Kredite in Anspruch nehmen können, die bis maximal 1,275 Milliarden Franken durch Garantien des Bundes gesichert werden. Eine Beteiligung an den Airlines ist nicht angestrebt, allerdings werden die Darlehen durch Aktien von Swiss und Edelweiss abgesichert. Keine spezielle Hilfe sieht der Bund für Easy Jet Switzerland vor. Für die flugnahen Betriebe wie Swissport, Gategroup und SR Technics, die mehrheitlich in ausländischen Händen sind, sind die Bedingungen für Unterstützung nicht gegeben. Hier will der Bund aber rund 600 Millionen Franken bereitstellen, um unter der Führung der Flughäfen Auffangstrukturen für die kritischen Teile der Firmen zu schaffen. Den Schweizer Sport unterstützt der Bund mit einer halben Milliarde Franken. Die Regierung rechnet mit Kosten von bis zu 500 Millionen Franken. Für die beiden höchsten Fussball- und Eishockeyligen sieht der Bundesrat rückzahlbare Darlehen von bis zu 350 Millionen Franken vor. Damit wird der Spielbetrieb bis Ende der Saison 2020/21 sichergestellt. Den Breitensport sowie den übrigen Leistungssport wird der Bund mit bis zu 150 Millionen Franken unterstützen. Zum Bericht Ein Corona-Nothilfepaket für Medien umfasst 30 Millionen Franken für private Radio- und TV-Veranstalter, 12,5 Millionen Franken für die indirekte Presseförderung, 10 Millionen Franken für die Nachrichtenagentur sowie 5 Millionen Franken für grössere Tages- und Wochenzeitungen. Mit dem Geld soll der regionale Service public schweizweit gesichert werden. Der Bundesrat hat am 20.?Mai ausserdem eine Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) von 14,2 Milliarden Franken beschlossen. Zudem hat er entschieden, schrittweise aus den Covid-19-Massnahmen der Arbeitslosenversicherung auszusteigen. Die notrechtlich verordneten Massnahmen werden in Abstimmung mit den Lockerungsetappen zur Öffnung der Wirtschaft schrittweise aufgehoben. Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wo möglich im Home-Office zu arbeiten. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleiben geschützt. Der Arbeitgeber bleibt in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss er die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst. Wie kann man sich schützen? Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Hygieneempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus herausgegeben und ergänzt diese laufend. So sollte man unter anderem regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder einer alkoholbasierten Lösung reinigen. Händeschütteln oder Begrüssungsküsschen sollen vermieden werden. Dies, weil sich ansteckende Tröpfchen aufgrund von Husten oder Niesen an den Händen befinden könnten. Muss man husten oder niesen, sollte man Mund und Nase mit einem Taschentuch oder der Armbeuge bedecken, das Taschentuch hinterher in einem geschlossenen Behälter entsorgen und die Hände waschen. Zudem darf man nur nach telefonischer Anmeldung in einer Arztpraxis oder einer Notfallstation erscheinen. Ausserdem rät das BAG, Abstand zu halten. Dies gilt zum Beispiel für das Anstehen in einer Schlange. Um die besonders gefährdeten älteren Menschen zu schützen, soll das Abstandhalten vor allem für sie und ihnen gegenüber gelten. Auch Teilnehmende von Sitzungen sollen körperlich auf Distanz gehen. Masken böten keinen wirklichen Schutz vor Viren, kommunizierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) immer wieder. Sie würden nicht effektiv vor einer Ansteckung schützen. Trotzdem gibt es nun vom BAG zumindest eine Maskenempfehlung, vor allem für Pendler im öffentlichen Verkehr. Sie sollen neu – und vor allem während Stosszeiten – eine Hygienemaske tragen, wenn ein Abstand von zwei Metern zu anderen Fahrgästen nicht möglich ist. Beim Einkaufen hält der Bundesrat Masken weiterhin für unnötig, solange der Abstand eingehalten wird. Sehen Sie im Video, wie Sie sich und andere schützen können. Coronavirus, Covid-19, Sars-CoV-2 – was bedeuten die verschiedenen Bezeichnungen? Coronavirus: Coronaviren sind eine Virusfamilie, zu der auch das derzeit weltweit grassierende Virus Sars-CoV-2 gehört. Da es anfangs keinen Namen trug, sprach man in den ersten Wochen vom «neuartigen Coronavirus». Sars-CoV-2: Die WHO gab dem neuartigen Coronavirus den Namen Sars-CoV-2 («Severe Acute Respiratory Syndrome»-Coronavirus-2). Mit der Bezeichnung ist das Virus gemeint, das Symptome verursachen kann, aber nicht muss. Covid-19: Die durch Sars-CoV-2 ausgelöste Atemwegskrankheit wurde Covid-19 (Coronavirus Disease 2019) genannt. Covid-19-Patienten sind dementsprechend Menschen, die das Virus Sars-CoV-2 in sich tragen und Symptome zeigen.